Studentin und Kind
? Universit?t Konstanz

Zeit und Geld

Rares Gut - gut geplant

Elterngeld

Basiselterngeld

W?hrend der ersten zw?lf Lebensmonate Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Basiselterngeld. ?ber zwei Partnermonate k?nnen Sie den Anspruch auf insgesamt 14 Monate ausweiten. Die Eltern k?nnen gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen .

ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, k?nnen Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld verl?ngern, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten vom Familienministerium

Verbesserungen beim Elterngeld
Das Kabinett hat im September 2020 Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Beauftragten für Chancengleichheit zur Planung der Mutterschutzvertretung, Elternzeit und des Wiedereinstiegs.

Elternzeit

Für V?ter beginnt die Elternzeit frühestens mit der Geburt des Kindes, für Mütter frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist. Für jedes Kind haben beide Elternteile jeweils Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Diese k?nnen Sie in bis zu drei Abschnitte aufteilen und bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.

Um Elternzeit beanspruchen zu k?nnen müssen Sie in einem Arbeitsverh?ltnis stehen, das w?hrend der Elternzeit andauert. Mit Ablauf des Arbeitsverh?ltnisses endet auch die Elternzeit.

Sie k?nnen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Elternzeit gehen und dürfen w?hrend Ihrer Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Als berufst?tige Eltern k?nnen Sie jeweils allein oder gemeinsam in Elternzeit gehen.

Ihre Elternzeitansprüche werden unabh?ngig voneinander behandelt. Laden Sie sich dafür auf der Seite der Personalabteilung die Erkl?rung zur Inanspruchnahme der Elternzeit herunter.

Arbeit w?hrend der Elternzeit

Die w?hrend des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zul?ssige Arbeitszeit betr?gt 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage - angehoben. Die Elterngeldstelle gibt Auskunft über das Elterngeld und über die Abzüge, wenn man w?hrend der EZ arbeitet.

Elternteilzeit: Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden.

Partnerschaftsmonate: Die vier Monate sind flexibler: Sie k?nnen einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es m?chten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verl?ngern sp?ter noch.

Frühchen: Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zus?tzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben.

Fristen

Die Elternzeit kann direkt an die Geburt des Kindes beziehungsweise an die Mutterschutzfrist anschlie?en; sie muss sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn vom Arbeitgeber verlangt werden.

Also in der ersten Lebenswoche des Kindes für den direkten Anschluss von EZ an die Mutterschutzfrist. V?ter geben ihre Elternzeit sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin  bekannt, wenn sie ab Geburt in Elternzeit gehen m?chten.

W?hrend der gesamten Elternzeit besteht der volle Kündigungsschutz. Das Arbeitsverh?ltnis bleibt bestehen.

Urlaubsanspruch

Nach der Elternzeit wird der Urlaubsanspruch nur für volle Monate gekürzt. Angebrochene Monate bleiben bei der Kürzung des Urlaubs unberücksichtigt. Wer Elternzeit von Mitte Juni bis Mitte August nimmt, dessen Urlaub wird nur für den vollen Monat Juli anteilig um ein Zw?lftel gekürzt.

Reduzierung der Arbeitszeit

Im Anschluss an die Elternzeit k?nnen Sie zun?chst mit reduzierter Arbeitszeit zurück kommen und z.B.  für eine Zeitlang in Teilzeit arbeiten. Teilzeit bedeutet dabei nicht unbedingt 50%. Die Staffelungsm?glichkeiten k?nnen Sie individuell vereinbaren.

Die Auswirkungen auf Ihren Lohn sowie die Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche und H?he der Rente lassen Sie sich bitte von der LBV und der deutschen Rentenversicherung berechnen.

Steuer und Sozialversicherung

Auf der Seite des Steuer und Sozialversicherungsservice  der Universit?t Konstanz finden Sie umfangreiche Informationen zu Familienleistungen. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne.