?nderung der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit

Die Universit?t hat die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ge?ndert.
Neu ist, dass es eine ?nderung des Flexibilisierungszeitraumes gibt, also des Zeitraums, in dem Mehr- oder Minderarbeitszeiten ausgeglichen werden m¨¹ssen.
F¨¹r das Jahr 2018/19 gilt die Sonderregelung, dass der Flexibilisierungszeitraum, der am 01.02.2018 begonnen hat, im Jahr 2019 erst am 31.5.2019 endet.
Grund f¨¹r diese Regelung ist, dass viele Besch?ftigte aufgrund der Arbeiten f¨¹r den Exzellenzantrag ?berstunden angesammelt¡­

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Verfassungswidrige Absenkung der Eingangsbesoldung von Beamtinnen und Beamten im Zeitraum von 2013 - 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat die Absenkung der Beamtengeh?lter f¨¹r die ersten drei Jahre des Dienstverh?ltnisses mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 f¨¹r verfassungswidrig erkl?rt. ?ber diese Entscheidung k?nnen sich alle Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie die Besoldungsgruppe W 1, die im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 erstmalig ernannt wurden, freuen. Alle von der Absenkung in den letzten Jahren betroffenen Beamtinnen und Beamte haben bis zum Eingreifen der¡­

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Erh?hung der Verg¨¹tungss?tze f¨¹r Hilfskr?fte ab 01. Januar 2019

Das Rektorat hat am 07.11.2018 eine Erh?hung der Verg¨¹tungss?tze f¨¹r Hilfskr?fte zum 01. Januar 2019 beschlossen.

Die neuen Verg¨¹tungss?tze betragen demnach f¨¹r:

Studentische Hilfskr?fte

9,35 € pro Stunde

Wiss. Hilfskr?fte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

10,90 € pro Stunde

Wiss. Hilfskr?fte mit Abschluss

14,79 € pro Stunde

Die Kalkulationss?tze erh?hen sich analog auf:

Studentische Hilfskr?fte

11,97 € pro Stunde

Wiss. Hilfskr?fte mit Bachelor-Abschluss im¡­

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Inanspruchnahme der Haushaltsmittel 2018 f¨¹r die Verg¨¹tung stud. bzw. wiss. Hilfskr?fte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in den vergangenen Jahren machen wir auch in diesem Jahr auf den Annahmeschlusstermin f¨¹r Verg¨¹tungszahlungen beim Landesamt f¨¹r Besoldung und Versorgung aufmerksam.

Wir weisen darauf hin, dass die Antr?ge auf Einstellungen bzw. Weiterbesch?ftigungen, Status?nderungen und Aufstockungen/Reduzierungen studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskr?fte f¨¹r Dezember 2018 bis sp?testens

26. Oktober 2018

bei der Personalabteilung vorliegen m¨¹ssen.

Bei dieser¡­

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Einf¨¹hrung eines Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Bewerbungssystems

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Universit?t Konstanz hat am 25.04.2018 ein Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Bewerbungssystem einf¨¹hrt. Ziel ist es, die veralteten Papierbewerbungen abzuschaffen, den Auswahlprozess f¨¹r alle Beteiligten zu verbessern und die Universit?t Konstanz auf dem Arbeitsmarkt als moderne Arbeitgeberin zu pr?sentieren. Das neue Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Bewerbungssystem wird in mehreren Schritten eingef¨¹hrt. Zun?chst wird es nur f¨¹r die Rekrutierung des wissenschaftsunterst¨¹tzenden Personals und unserer¡­

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