Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Die mit Inklusion beauftragte Person nach § 181 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vertritt den Arbeitergeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und achtet vor allem darauf, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen erfüllt.
Sie ist Teil des Inklusions-Teams an der Universit?t Konstanz und arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Daher fungiert sie auch als Ansprechperson für schwerbehinderte Mitarbeitende in Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung , Beh?rden und Rehabilitationstr?ger.
Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers ist seit dem 24.11.2016 Christine Aicheler .