Alleinarbeit am Wasser ?Pixabay

Alleinarbeit und gef?hrliche T?tigkeiten

Definition, Was gibt es zu beachten? Was ist erlaubt und was nicht?

Was ist denn nun Alleinarbeit?

Wenn Personen au?erhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen Arbeiten ausführen, ist dies als Alleinarbeit definiert. Unabh?ngig davon, wie lange die Person die T?tigkeit in Abwesenheit von anderen Personen ausführt. Es gibt hierfür also keine zeitliche Einschr?nkung. 

Alleinarbeit kommt in unserem Arbeitsalltag also durchaus h?ufig vor. Eventuell sa?en Sie selbst schon mal früh morgens oder abends allein Büro, ohne dass noch einer Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den umliegenden Büros anwesend war.

Alleinarbeit an sich stellt zun?chst mal kein besonderes Problem für den Arbeitsschutz dar und ist grunds?tzlich zul?ssig. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass bei einem Notfall ein Notruf abgesetzt werden kann. Bei T?tigkeiten mit geringer Gef?hrdung (vergleichbar mit einem Büro-Arbeitsplatz) reicht hierfür bereits ein leitungsgebundenes Telefon am Arbeitsplatz aus. 

Allerdings gibt es auch T?tigkeiten die in Alleinarbeit nicht erlaubt sind oder besondere Schutzma?nahmen erforderlich machen.

Sie ahnen es vermutlich: Alleinarbeit muss im Rahmen der Gef?hrdungsbeurteilung für Ihre T?tigkeit berücksichtigt werden. Werfen Sie auch mal einen Blick in das Merkblatt. Dort sind weitere wichtige Informationen für Sie zusammengefasst.

?brigens: Bei der Bewertung des Risikos spielt bei der Alleinarbeit neben der üblichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere insbesondere die Dauer bis zur Erstversorgung eine entscheidende Rolle.

Sollten Sie über die Gef?hrdungsbeurteilung und das Merkblatt hinaus noch zus?tzlich Informationen zur Bewertung des Risikos ben?tigen k?nnen Sie sich die DGUV Regel 112-139 durchlesen. Oder sprechen Sie doch einfach die Sicherheitsingenieure (Sachgebiet Arbeitssicherheit) an. Diese beraten Sie gerne.

Was sind gef?hrliche T?tigkeiten?

Von gef?hrlichen T?tigkeiten spricht man, wenn das Risiko der T?tigkeit über ein gew?hnliches Ma? hinaus geht. Das Risiko ist eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritt eines Unfalls oder einer Erkrankung und der Schwere des gesundheitlichen Schadens. Mehr zum Thema Risiko erfahren Sie über diesen Link. Bei der Beurteilung des Risikos hinsichtlich Alleinarbeit spielt zus?tzlich noch die Dauer bis zur Erstversorgung des/der Verunglückten eine bedeutende Rolle.

Gewisse als gef?hrlich geltende T?tigkeiten sind nach staatlichen oder versicherungsrechtlichen Vorschriften generell nicht in Alleinarbeit zul?ssig.

Beispiele hierfür finden sich u.a. im §8 DGUV Vorschrift 1 "Grunds?tze der Pr?vention"

  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Arbeiten für die in Silos, Tanks, Beh?lter oder andere beengte R?ume eingestiegen werden muss
  • Arbeiten in gasgef?hrdeten Bereichen
  • Feuergef?hrliche Arbeiten in explosionsgef?hrdeten Bereichen
  • Baumf?llarbeiten*
  • Sprengarbeiten*
  • Eins?tze der Feuerwehr
  • Arbeiten in Gleisbereichen des Bahnbetriebes*
  • Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe IV
  • Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien
  • Erprobung von technischen Gro?anlagen

*kommen an der Uni Konstanz nicht vor