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Arbeitsschutzausschuss

Ab einer bestimmten Betriebsgr??e muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) §11 vorgeschrieben.

Darin ist auch festgelegt, wer dem Ausschuss angeh?rt, nur recht allgemein formuliert. Bei uns an der Uni geh?ren folgende Personen dem ASA an:

  • Der Kanzler bzw. die vom Kanzler bevollm?chtigte Person (Justitiarin)
  • Die Sicherheitsingenieure
  • Die Betriebs?rztin
  • Vertreter*innen des Personalrates
  • Sicherheitsbeauftragte verschiedener Fachbereiche
  • Beauftragte für Strahlenschutz, Laserschutz, Abfall und Sonderabfall, Gefahrgut und für biologische Sicherheit
  • Die Schwerbehindertenvertretung

Der Ausschuss soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionstr?ger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Ein wichtiger Vorteil ist hierbei, dass dies in Anwesenheit der Unternehmensleitung, also dem Kanzler oder der Justitiarin, geschieht.

Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind insbesondere

  • Analyse des Unfallgeschehens an der Uni
  • Beratung über Ma?nahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Ma?nahmen
  • Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

Der ASA tritt bei uns in der Regel viermal pro Jahr zusammen.

Hier finden Sie die ASA-Protokolle (nach Anmeldung verfügbar)