Mutterschutz
Ungeborenes Leben, Neugeborene sowie Schwangere und stillende Mütter stehen unter einem besonderen Schutz.
Die Universit?t Konstanz hat als Arbeitgeberin die Pflicht, für diesen Schutz zu sorgen. Es kann unter Umst?nden erforderlich sein, dass Schwangere und stillende Mütter bestimmte T?tigkeiten an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr oder nur eingeschr?nkt ausüben dürfen.
Ob dies so ist, wird durch die sogenannte Gef?hrdungsbeurteilung ermittelt, die vom Vorgesetzten erstellt wurde. Eventuelle Schutzma?nahmen k?nnen aber erst dann greifen, wenn eine Schwangerschaft bekannt ist.
Es liegt natürlich im Ermessen der Mitarbeiterin, wem und zu welchem Zeitpunkt sie ihre Schwangerschaft mitteilt. Wir empfehlen jedoch dringend, dies so früh wie m?glich dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden, damit Risiken für die Schwangere und das ungeborene oder neugeborene Kind m?glichst ausgeschlossen werden k?nnen.
Hier stellen wir Informationsmaterial zum Meldeprozess und zur Erstellung einer Gef?hrdungebeurteilung zusammen und bitten Schwangere und stillende Mütter sowie deren Vorgesetzte, sich mit dem Material vertraut zu machen.
Mutterschutz im Detail...
Wichtige Hinweise des Regierungspr?sidiums Baden-Württemberg zum Mutterschutz im Zusammenhang mit SARS CoV-2
Wissenswertes zum Mutterschutz
Sehr, sehr, ... wirklich sehr viele Informationen
Mutterschutz im naturwissenschaftlich-technischen Bereich
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