Eine Schwangerschaft melden

Leitfaden für Schwangere und deren Vorgesetzte

Zeichnung ? Tim Schuster

Leitfaden für Schwangere

Ich bin schwanger / stille mein Kind - 
wie kann ich arbeitsplatzspezifische Gef?hrdungen vermeiden?

Ihr ungeborenes bzw. neugeborenes Kind genie?t einen besonderen Schutz. Die Universit?t Konstanz als Ihre Arbeitgeberin hat gem?? Mutterschutzgesetz die Pflicht, für diesen Schutz zu sorgen. Deshalb kann es erforderlich sein, dass Sie bestimmte T?tigkeiten w?hrend der Schwangerschaft und danach w?hrend der Stillzeit nicht mehr ausüben dürfen.

Ob dies so ist, wird durch eine sog. Gef?hrdungsbeurteilung ermittelt, welche von Ihrem direkten Vorgesetzten idealerweise bereits erstellt wurde.

Zun?chst liegt es aber in Ihrer Verantwortung, die Schwangerschaft zu melden. Zu Ihrer Unterstützung sind verschiedene Stellen und Personen in den Prozess eingebunden. Das ist auch gut so, denn es geht um Ihr Wohlbefinden und um das Ihres Kindes.


Wichtig:

Sobald Ihr(e) Vorgesetzte(r) von Ihrer Schwangerschaft Kenntnis erlangt, sind spezielle Ma?nahmen zum Schutz Ihres ungeborenen Kindes erforderlich und zwar unabh?ngig vom weiteren Meldeprozess. Die Ma?nahmen ergeben sich aus der Gef?hrdungsbeurteilung.

Schritt für Schritt

Schritt 1: Meldung an die Personalabteilung

Unabh?ngig davon mit wem Sie bereits über Ihre Schwangerschaft gesprochen haben: Bitte teilen Sie diese auf jeden Fall schnellstm?glich der Personalabteilung bzw. der für Ihren Bereich zust?ndigen Ansprechperson aus der Personalabteilung mit. Gerne telefonisch oder per E-Mail.

Nun bekommen Sie Post von der Personalabteilung: U.a. ein ?Merkblatt für werdende und stillende Mütter“  mit wichtigen Informationen rund um den Mutterschutz. Diese enthalten auch Angaben zu eventuellen Besch?ftigungsbeschr?nkungen. Ihr(e) direkte(r) Vorgesetzte(r) erh?lt ein Meldeformular des Regierungspr?sidiums.

Schritt 2: Ausfüllen des Meldeformulars

Ihr(e) Vorgesetzte(r) überprüft die Gef?hrdungsbeurteilung und konkretisiert diese für Ihren Arbeitsplatz. Anschlie?end wird zusammen mit Ihnen das Meldeformular des Regierungspr?sidiums ausgefüllt.

Im Meldeformular müssen wichtige Angaben zu Ihrem Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen gemacht und u.a. auch Informationen aus der Gef?hrdungsbeurteilung übertragen werden.

Wichtig:

Falls die Gef?hrdungsbeurteilung noch nicht erstellt wurde oder unvollst?ndig ist, sollte dies schnellstm?glich durch Ihre(n) Vorgesetzte(n) nachgeholt werden. Weisen Sie sie / ihn gerne darauf hin. Gerne unterstützen die Sicherheitsingenieure der Stabsstelle für Arbeitssicherheit (Durchwahl -3033) und die Betriebsarztstelle (Durchwahl -2668) Ihre(n) Vorgesetzte(n) dabei.

Schritt 3: Weiterleitung des Meldeformulars

Ihr(e) Vorgesetzte(r) leitet das fertig ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Personalabteilung weiter. Für Sie ist nun nichts weiter zu veranlassen.

Die Personalabteilung sendet den Meldebogen an das Regierungspr?sidium, das als Aufsichtsbeh?rde zust?ndig ist.

Zeichnung ? Tim Schuster

Leitfaden für Vorgesetzte

Meine Mitarbeiterin ist schwanger / stillt ihr Kind –
wie beuge ich arbeitsplatzspezifischen Gef?hrdungen vor?

Das ungeborene bzw. neugeborene Kind Ihrer Mitarbeiterin genie?t einen besonderen Schutz. Die Universit?t Konstanz als Arbeitgeberin und Sie als Vorgesetzte(r) haben gem?? Mutterschutzgesetz die Pflicht, für diesen Schutz zu sorgen. Deshalb kann es erforderlich sein, dass bestimmte T?tigkeiten w?hrend der Schwangerschaft und danach w?hrend der Stillzeit nicht mehr ausgeübt werden dürfen.

Ob dies so ist, wird durch die sog. Gef?hrdungsbeurteilung ermittelt, welche Sie als direkte(r) Vorgesetzte(r) für die Arbeitspl?tze in Ihrem Bereich idealerweise bereits erstellt haben. Falls nicht, finden Sie entsprechende Formulare und Hilfestellungen auf der Internetseite der Arbeitssicherheit.


Zun?chst liegt es aber in der Verantwortung Ihrer Mitarbeiterin, die Schwangerschaft zu melden. Zu Ihrer Unterstützung und der Ihrer Mitarbeiterin sind verschiedene Stellen und Personen in den Prozess eingebunden. Das ist auch gut so, denn es geht um das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterin und um das ihres Kindes.

Schritt für Schritt

Schritt 1: Sofort nach Kenntnis von der Schwangerschaft Schutzma?nahmen treffen

Sobald Sie von der  Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin Kenntnis erlangen, sind spezielle Ma?nahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes erforderlich und zwar unabh?ngig vom weiteren Meldeprozess. Die Ma?nahmen ergeben sich aus der Gef?hrdungsbeurteilung.

Wichtig:

Falls die Gef?hrdungsbeurteilung noch nicht erstellt wurde oder unvollst?ndig ist, sollte dies schnellstm?glich nachgeholt werden. Unterlagen zur Dokumentation der Gef?hrdungsbeurteilung finden Sie auf den Internetseiten des AGU. Gerne unterstützen Sie die Sicherheitsingenieure der Stabsstelle für Arbeitssicherheit (Durchwahl -3033) und/oder die Betriebsarztstelle (Durchwahl -2668) dabei.

Schritt 2: Ausfüllen des Meldebogens

M?glicherweise sind Sie die erste Ansprechperson Ihrer Mitarbeiterin. Fragen Sie sie, ob sie die Personalabteilung bereits über die Schwangerschaft informiert hat. Falls nicht, bitten Sie Ihre Mitarbeiterin, dies schnellstm?glich zu tun.

Die Personalabteilung versendet nach Kenntnis der Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin wichtige Informationen an Ihre Mitarbeiterin und an Sie. Sie erhalten ein Meldeformular des Regierungspr?sidiums. M?glicherweise erfahren Sie erst über die Personalabteilung von der Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin.

Bitte überprüfen Sie die Gef?hrdungsbeurteilung und konkretisieren bzw. erg?nzen diese entsprechend des Arbeitsplatzes / der T?tigkeiten Ihrer Mitarbeiterin. Anschlie?end füllen Sie zusammen mit Ihrer Mitarbeiterin das Meldeformular des Regierungspr?sidiums aus. Im Meldeformular müssen wichtige Angaben zum Arbeitsplatz und zu den Arbeitsbedingungen gemacht werden. Die wichtigsten Angaben haben Sie idealerweise bereits in der Gef?hrdungsbeurteilung gemacht und k?nnen diese in das Meldeformular übernehmen.

Schritt 3: Weiterleitung des Meldeformulars

Leiten Sie das fertig ausgefüllte und unterzeichnete Formular sowie eine Kopie der erg?nzten Gef?hrdungsbeurteilung unverzüglich, sp?testens innerhalb einer Woche, an die Personalabteilung weiter. Achten Sie gut auf die Situation der Schwangeren und reagieren ggf. auf Entwicklungen.

Die Personalabteilung sendet den Meldebogen an das Regierungspr?sidium, das als Aufsichtsbeh?rde zust?ndig ist. Die Gef?hrdungsbeurteilung verbleibt in der Personalabteilung für eventuelle Rückfragen des Regierungspr?sidiums.

Schritt 4: Aufbewahrung der Gef?hrdungsbeurteilung

Bitte bewahren Sie Ihre Kopie der Gef?hrdungsbeurteilung gut auf. Hierfür bietet sich der Arbeitsschutzordner der Arbeitssicherheit an. Dies dient nicht nur der Dokumentation sondern wird Ihnen auch zukünftig bei weiteren Schwangerschaften in Ihrem Arbeitsbereich helfen, einfach und schnell die erforderlichen Ma?nahmen treffen zu k?nnen.