Studierende im Foyer
Studierende im Foyer

Mutterschutz für Studentinnen

Neue Regelungen seit Januar 2018

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen.

Obwohl im Mutterschutzgesetz glücklicherweise nicht mehr zwischen Studentinnen und Mitarbeiterinnen unterschieden wird, ist leider die Bürokratie nicht dieselbe. W?hrend sich bei Mitarbeiterinnen die Personalabteilung um den Meldeprozess kümmert, bekommt eine schwangere Studentin Post vom SSZ. Der Umfang h?ngt auch davon ab, um welche T?tigkeiten es geht. Einfach bleibt es, wenn beispielsweise nur Vorlesungen und Seminare besucht werden.

Bitte daher nur die für das jeweilige Studium konkret erforderlichen Formulare ausfüllen (lassen), die Sie nachstehend finden. Die optionale "Erkl?rung für die Zeit der Mutterschutzfristen" erhalten Sie über die SSZ-Website. Die verpflichtende Gef?hrdungsbeurteilung bildet die Grundlage für das zeitnahe Beratungsgespr?ch beim jeweils zust?ndigen Fachbereich (oder auch bei mehreren Fachbereichen). Sobald diese vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird sie von diesem an das SSZ hausintern weitergeleitet.

Ein wenig komplizierter wird es, wenn die Studentin noch an verschiedenen Praktika in den Naturwissenschaften teilnehmen muss / will: Dann k?nnte sie unter Umst?nden mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder radioaktiven Stoffen bzw. Strahlung in Kontakt kommen. Diese Themen sind in der verkürzten Gef?hrdungsbeurteilung nicht abgedeckt. In diesem Fall muss der Praktikumsleiter zus?tzlich die

ausfüllen und diese der obigen Gef?hrdungsbeurteilung hinzufügen .

Es ist kein Fehler, die folgenden Bereiche auch zu berücksichtigen. Sicher ist sicher.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir finden eine L?sung.