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Gef?hrdungsbeurteilung

Was ist das überhaupt?

Gef?hrdungs ... was?

Paragraph ? CC0

Der Begriff Gef?hrdungsbeurteilung ist eigentlich selbsterkl?rend: Man muss (irgendwie) beurteilen, ob bei einer T?tigkeit Gef?hrdungen für die Mitarbeiter*innen bestehen, also ob die Gefahr einer Sch?digung der Gesundheit auftreten kann, und falls ja, welche.

Damit ist es aber nicht getan: Denn auch wenn man nun wei?, dass eine T?tigkeit Gefahren birgt - einfach so weitermachen geht dann natürlich nicht mehr. Es sind Ma?nahmen n?tig, um ein Risiko zu reduzieren oder auf ein Minimum zu begrenzen.

Aber wie soll das gehen? Mit der Arbeit aufh?ren? Dann besteht auch kein Risiko mehr. Das ist natürlich auch keine L?sung.

Einen ersten Ansatz bietet uns schonmal der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz. Das ist nur fair, denn der verpflichtet uns schlie?lich auch dazu, eine Gef?hrdungsbeurteilung durchzuführen.


§ 5, ArbSchG

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Besch?ftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gef?hrdung zu ermitteln, welche Ma?nahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der T?tigkeiten vorzunehmen.
(3) Eine Gef?hrdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsst?tte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Ger?ten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits-…Verfahren, Arbeitsabl?ufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Besch?ftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Moment mal ...

Da steht: "Der Arbeitgeber ..."

Well, good point! Das ist schon richtig, aber unser Arbeitgeber ist das Land Baden-Württemberg. Warum Sie letztlich die Gef?hrdungsbeurteilung durchführen müssen, liegt an der Pflichtenübertragung.

Die schlechte Nachricht ist: Es gibt kein opt-out! Auch wenn Sie ggf. die ?bertragung bestimmter Pflichten ablehnen k?nnen, die Pflichten im Arbeitsschutz nach § 13 ArbSchG k?nnen Sie nicht ablehnen. Dies w?re gleichbedeutend mit einer Weigerung, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen zu sorgen. Die Fürsorgepflicht ist sozusagen nicht verhandelbar.

So weit, so gut ... und jetzt?

Wir wissen jetzt warum und wir wissen ungef?hr was, bzw. wir haben etwas von "Faktoren" oder "Gef?hrdungen" geh?rt.

Was aber genau diese Gef?hrdungen bzw. Gef?hrdungsfaktoren sind und wie man sie ermittelt steht da nicht. Das erl?utern wir auf den folgenden Seiten.

Die Vorgehensweise

Wie genau eine Gef?hrdungsbeurteilung aussehen muss, ist nicht festgelegt. Da ist viel Spielraum für Kreativit?t. Das ist auch gewollt, denn nur so befasst man sich aktiv mit der Thematik und arbeitet sie nicht einfach ohne viel nachzudenken nach "Schema F" ab.

Für die Vorgehensweise hat sich allerdings ein Schema bew?hrt, das h?ufig als "die Handlungsschritte der Gef?hrdungsbeurteilung" bezeichnet wird. Dieser Ablauf ist logisch aufgebaut und beinhaltet alle wichtigen Schritte, um eine sehr gute und wirkungsvolle Gef?hrdungsbeurteilung zu erstellen.

In der Praxis haben sich 7 Handlungsschritte durchgesetzt. Man findet sie h?ufig in Form von 2 Alternativen, die sich jedoch inhaltlich kaum unterscheiden.

Die 7 Handlungsschritte - 2 übliche Alternativen

1. T?tigkeit oder Arbeitsbereich festlegen

Was schaut man sich an?

2. Ermittlung der Gef?hrdungen,

die bei der T?tigkeit auftreten k?nnen

3. Bewertung des Risikos

einer Gesundheitsgef?hrdung

4. Ermittlung von Ma?nahmen,

um das Risiko zu reduzieren

5. Umsetzung geeigneter Ma?nahmen

Sind die Ma?nahmen sinnvoll?

6. Wirkungskontrolle

 Und zeigen sie auch Wirkung?

7. Dokumentation und Fortschreibung

?ndern sich Arbeitsabl?ufe oder müssen Ma?nahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit angepasst werden?

1. Analyse

Ermittlung der Gef?hrdungen

2. Beurteilung

Bestehen Risiken und wie gro? sind sie?

3. Zielsetzung

Was will man erreichen und bis wann?

4. Ermittlung von Ma?nahmen,

um das Risiko zu reduzieren

5. Auswahl geeigneter Ma?nahmen

Welche Ma?nahmen sind umsetzbar?

6. Umsetzung der L?sung

Anwendung der Ma?nahmen

7. Wirkungskontrolle

?ndern sich Arbeitsabl?ufe oder müssen Ma?nahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit angepasst werden?

Ein (ewiger) Kreislauf

Handlungsschritte ? BAuA

Wie Sie ganz sicher bemerkt haben, ist dies ein Kreislauf: Denn mit der Wirkungskontrolle bzw. der Fortschreibung beginnt das Spiel praktisch von vorne. Auf diese Weise ist gew?hrleistet, dass die Bewertung und die daraus erforderlichen Ma?nahmen den sich st?ndig ?ndernden Arbeitsumgebungsbedingungen gerecht werden und angepasst werden und die Gef?hrdungsbeurteilung stets auf dem aktuellen Stand ist.

Wie oft?

Naja ... nicht immer, aber immer ?fter!

Sie bestimmen selbst, wie oft. Idealerweise immer dann, wenn sich wesentliche ?nderungen ergeben. Neue Mitarbeiter*innen, neue Arbeitsabl?ufe, neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsumgebung, usw. -> Neue Gef?hrdungsbeurteilung!