Rechtliche Bestimmungen

Staatsangeh?rigen der EU, des Europ?ischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – und der Schweiz kommt eine Sonderstellung zu: Sie genie?en als Arbeitskr?fte Freizügigkeit und haben den gleichen Arbeitsmarktzugang wie deutsche Staatsangeh?rige. Folglich ben?tigen ArbeitnehmerInnen aus diesen Staaten keinen Aufenthaltstitel und damit keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

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Zur Orientierung haben wir Tipps und Infos rund um die Fachkr?ftekampagne der Bundesregierung, die Anerkennung von ausl?ndischen Qualifikationen, Standards im Bewerbungsverfahren und erfolgreiche Suchstrategien für Sie zusammengestellt.

Wie gehe ich vor?

Infos der Bundesregierung zum Arbeiten in Deutschland

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