Finanzierungsnachweis

Kein Auslandsstudium ohne die notwendigen finanziellen Ressourcen

Ab dem Wintersemester 2022/23 mit Start am 1. September 2022 m¨¹ssen nicht-EU/EWR-Studierende nachweisen, dass ihnen mindestens 934 Euro pro Monat f¨¹r die L?nge ihres Aufenthaltes zur Verf¨¹gung stehen, um ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zum Studium beantragen zu k?nnen.

Es gibt verschiedene M?glichkeiten, wie Sie die Finanzierung nachweisen k?nnen. Die folgenden Finanzierungsnachweise gelten sowohl f¨¹r Austauschstudierende als auch f¨¹r Studierende mit Abschlussziel:

Optionen zum Finanzierungsnachweis

  1. Eine f?rmliche Verpflichtung (¡ì 68 AufenthG) von Verwandten oder Bekannten. Die Verpflichtung ist gegenu?ber einer Ausla?nderbeho?rde oder der deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Sie kann fu?r die gesamte Studiendauer abgegeben werden. Die Personen, die sich verpflichten, mu?ssen gegenu?ber der jeweiligen Beho?rde nachweisen, dass sie in der Lage sind, diese Verpflichtung auch tatsa?chlich einzuhalten.
     
  2. Stipendiennachweis einer deutschen Stiftung/Hochschule oder aus dem Heimatland. Wenn das Stipendium weniger als 934 € betra?gt, ist der Restbetrag nachzuweisen.
     
  3. Eine schriftliche Erkla?rung zur finanziellen Unterstu?tzung (> Link: Briefvorlage Elternb¨¹rgschaft) von den Eltern, dass sa?mtliche, wa?hrend des Studienaufenthalts in Deutschland anfallende Kosten, von ihnen u?bernommen werden. Diese Bescheinigung muss bei der fu?r den Wohnsitz zusta?ndigen Ausla?nderbeho?rde im Original vorgelegt werden. Die Unterschrift muss durch eine Beho?rde (z.B. Stadtverwaltung, deutsches Konsulat etc.) oder einen Notar beglaubigt und mit einem Dienstsiegel versehen sein. Au?erdem mu?ssen Einkommensnachweise der Eltern vorgelegt werden. Die schriftliche Erkla?rung der Eltern ist zu erga?nzen durch einen ebenfalls beglaubigten Einkommensnachweis der Eltern. Keinen Kontoauszug!
     
  4. Ein Sperrkonto, das bei einer Bank in Deutschland eingerichtet wurde, wobei ein bestimmter Betrag gesperrt wird und Sie monatlich nur einen festgesetzten Betrag (in der Regel 934 €) abheben du?rfen. Ein Sperrkonto wird nicht von allen Banken angeboten.
     
  5. Eigene Arbeitsvertra?ge von einem Arbeitgeber in Deutschland. Wenn Sie die Finanzierung ausschlie?lich durch ein Einkommen nachweisen m?chten, muss das Einkommen 934 € betragen. Das Bruttoeinkommen aus einem Arbeitsvertrag muss mindestens 1020€ aufweisen. Wenn Sie nur einen Teilbetrag der 934€ ¨¹ber ein Arbeitseinkommen nachweisen, ist der Restbetrag auf andere Weise nachzuweisen. Aus dem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, wie lange er gilt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie viele Stunden Arbeit pro Monat (mindestens) vereinbart sind.

Sie k?nnen verschiedene Finanzierungsnachweise miteinander kombinieren. Bringen Sie den Originalnachweise mit nach Konstanz.

 

Falls Sie f¨¹r den Visumsantrag ein Sperrkonto er?ffnen m?chten, ist dies vom Ausland aus m?glich bei:

  Expatrio Coracle Fintiba
Sperrkonto-Typ Treuhandkonto Treuhandkonto Treuhandkonto
Wer kein Konto er?ffnen darf Personen unter 18 Jahren, Personen aus dem Iran, Syrien und Nordkorea. Personen mit US-Steuerstatus, Personen aus dem Iran, Syrien und Nordkorea. Personen mit US-Steuerstatus, Personen aus dem Iran und Nordkorea.
Kombination mit deutscher Krankenversicherung m?glich? bis 29 J.: TK
ab 30 J.: Dr-Walter
TK, Barmer, AOK und weitere bis 29 J.: DAK
ab 30 J.: mawista
Einmalige Einrichtungsgeb¨¹hr 49 € +
100 € (Puffer)
99 €+
80 € (Puffer)
89 € +
100 € (Puffer)
Monatliche Geb¨¹hren 5 € 0 € 4,90 €
Einrichtungszeit (ca.) 24 Stunden 24 Stunden 10 Minuten (Ausnahmen m?glich)
Zeit bis Erhalt der Sperrbest?tigung 24 Stunden ca. 3-5 Arbeitstage Sobald Sperrbetrag eingegangen ist (ca. 3-5 Arbeitstage)
Zus?tzliches SEPA-Konto zur Auszahlung notwendig Ja
(z.B. N26.com)
Ja
(z.B. N26.com)
Ja
(z.B. N26.com)

  Stand: Januar 2024; alle Angaben ohne Gew?hr